Elektra Oekingen Halten

Ihr Energieversorger der Gemeinden
Oekingen und Halten

Genossenschaft

Am Sonntag, den 2. Februar 1913, wurde in der Wirtschaft Käser (heute Dachschregi) in Oekingen von 45 Einwohnern der Gemeinden Oekingen und Halten die „Elektra Genossenschaft Oekingen-Halten“ gegründet. Im Verlaufe des Monats Dezember 1913 leuchteten die ersten Lichter in den Häusern der beiden Genossenschaftgemeinden. Laut Kassabuch zählte die EOH im Gründungsjahr 79 Genosschenschafterinnen und Genossenschafter.

Name, Sitz und Zweck

Unter dem Name Genossenschaft Elektra Oekingen Halten besteht eine am 2. Februar 1913 auf unbestimmte Zeit gegründete Genossenschaft, im Sinne von Art. 828 ff OR, mit Sitz in Oekingen.

Die Genossenschaft hat den Zweck, elektrische Energie zu beschaffen und das Genossenschaftsgebiet mit dieser Energie zu versorgen.
Das Versorgungsgebiet umfasst zur Zeit die Gemeinden Oekingen und Halten.

Organe

Die Organe der Genossenschaft sind
a) die Generalversammlung
b) die Verwaltung
c) die Revisionsstelle

Leitung, Kontakt

Die operative Leitung erfolgt durch die Verwaltung, resp. durch folgende bezeichneten Personen (siehe Verwaltung).

Mitgliedschaft

Als Mitglied der Genossenschaft Elektra Oekingen Halten haben Sie folgende Vorteile:

  • Sie sind an einer sicheren Stromversorgung in den Gemeinden Oekingen und Halten direkt beteiligt.
  • Sie können an der Generalversammlung über die Geschicke der Genossenschaft mitbestimmen.
  • Die Verwaltung offeriert Ihnen an der Generalversammlung ein feines Nachtessen.
  • Ihr Anteilschein wird zu einem Vorzugszins verzinst.

Mitglieder können werden:

  • Natürliche Personen
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Juristische Personen
  • Öffentlichrechtliche Körperschaften

Wenn sie im Versorgungsgebiet Energie von der EOH beziehen.

Pro Strombezüger (Rechnungsempfänger) können maximal 2 Personen Mitglied werden.
Pro Mitglied wird ein Anteilschein erworben.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beschluss der Verwaltung aufgrund einer online Anmeldung.
Nach erfolgter Aufnahme ist ein Anteilschein zu erwerben.

Neue GenossenschafterInnen sind jederzeit gerne willkommen.

Antrag für eine Mitgliedschaft stellen



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